Leuchtturmprojekt – 4 Punkte

1.    Nationale Rahmenbedingungen


Nicht zutreffend. 

2.    Mögliche Aktivitäten / Inhalte


a.    Grundvoraussetzungen


Hauptaktivität: Innovatives Leuchtturmprojekt in Kooperation mit anderen Akteuren

  • Das Projekt ist in voller Übereinstimmung mit den langfristigen Zielen des Klimapakts der Gemeinde.

Qualitative Eigenschaften des Projekts

  • Hohe Vorbildwirkung
  • Pilot- / Demonstrationsprojekt
  • Überregionale Ausstrahlung
  • Große Medienresonanz
  • Außerordentliche Partizipation der Bevölkerung
  • Das Engagement der Gemeinde ist dokumentiert

b.    Weiterführende Schritte


Verbreitung/Anregung zur Nachahmung:

  • Pressekonferenzen, Teilnahme an Workshops, Fachtagungen, Messen
  • Publikationen
  • regelmäßige Besichtigungen werden angeboten

3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung


Nicht zutreffend. 

4.    Hilfestellung / Arbeitswerkzeuge

5.    Praktische Beispiele 

6.    Hinweise

  • Diese Maßnahme ist Bedingung für eine thematische Zertifikation. 
  • Circular Economy Maßnahme
  • Klimaanpassungsmaßnahme
  • Luftqualitätsmaßnahme
  • Regionale Projekte werden ebenfalls berücksichtigt. 
  • Leuchtturmprojekte sind besondere Projekte, die erstmalig in Luxemburg realisiert wurden, z.B. Bauten, herausragende Kommunikationsbeispiele, Beispielhafte Raumplanungen, innovative Projekte zur Energieerzeugung etc. Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die noch nicht - oder nur zum Teil - im Rahmen von anderen Maßnahmen bewertet wurden.
  • Ein Leuchtturmprojekt kann während 10 Jahren als Leuchtturmprojekt angerechnet werden. 
  • In der Regel ist nicht die Gemeinde der Träger, aber ein wichtiger Partner oder Initiator.
     
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