Entwicklungsplanung, Raumordnung

Définition de la politique énergétique et climatique ; planification communale en faveur de l’énergie et du climat ; aménagement communal et développement urbain.

1.1 Konzepte, Strategie

Die Gemeinde verfügt über ein Leitbild mit qualitativen und quantitativen energiepolitischen Zielsetzungen, Aussagen zum Klimaschutz und dem Umgang mit Klimawandelfolgen sowie zur Mobilität, Circular Economy und Suffizienz als Basis für themengebundene Planungsinstrumente.

Quantitative Absenkpfade zu relevanten Themen sind klar ausgewiesen. Sie werden periodisch unter Einbindung der Bevölkerung, lokaler Vereine und Betriebe überarbeitet.

Unter Berücksichtigung der lokalen Charakteristiken der Gemeinde entsprechen die Zielsetzungen den nationalen Anforderungen und gehen darüber hinaus.

Regionale Ansätze sollen bei der Leitbilderstellung berücksichtigt werden. 

Die Gemeinde führt jährlich eine Situationsanalyse betreffend aller relevanten Themenbereiche des Klimapakts  mit Hilfe von quantitativen Indikatoren durch, welche progressiv auf das gesamte Gemeindegebiet auszudehnen sind.

Auf Basis der Situationsanalyse wird das Leitbild alle drei Jahre, sowie der Aktionsplan der Gemeinde jährlich angepasst.
 

Auf Basis ihres Leitbilds und der lokalen Sensibilität schätzt die Gemeinde, unter Berücksichtigung der betroffenen lokalen Akteure sowie der nationalen Strategie zur Klimaanpassung, die bestehenden und zukünftigen Folgen des Klimawandels ab. Mittel- und langfristige Ziele werden in einer Strategie festgehalten, welche nach jedem Audit überprüft und falls nötig überarbeitet werden.

Durch das Führen von ausgewählten quantitativen Indikatoren sichert die Gemeinde den Fortbestand ihrer Anstrengungen und misst die Wirkung der Maßnahmen im Vergleich zu mittel- und langfristigen Zielen des Leitbilds.

Regionale Ansätze werden bei der Erstellung des Konzeptes berücksichtigt.

Die Gemeinde oder das interkommunale Syndikat erstellt unter Einbindung lokaler Akteure ein Konzept zu effizienter Ressourcennutzung auf dem Gemeindegebiet.

Das Konzept weist Themenbereiche aus, bei denen die Gemeinde die Circular Economy in den Mittelpunkt stellt.

Die Gemeinde erstellt ein kommunales Digitalisierungskonzept, welches sowohl Chancen in den Bereichen neue Dienstleistungen, Monitoring von Umweltdaten, Vernetzung des Energiesektors und intelligente Quartiere, wie auch den damit einhergehenden Ressourcenverbrauch thematisiert und entsprechende Schwerpunkte und Maßnahmen beinhaltet. Die Gemeinde sucht dabei gezielt nach Synergieeffekten mit lokalen sowie regionalen Akteuren.

1.2 Kommunale Entwicklungsplanung

Die Gemeinde verfügt über eine Energieplanung, welche die mittel- und langfristige Energieversorgung (Wärme, Kälte und lokale Stromproduktion) koordiniert. Diese ist auf die kommunale und regionale Raum- und Entwicklungsplanung abgestimmt und unterstützt die Erreichung der Energie- und Klimaziele (1.1.1). Bei der Energieplanung werden das Klimateam sowie betroffene kommunale Einrichtungen und lokale Akteure konsequent konsultiert.

Ausgewiesene Vorzugsgebiete zur Nutzung erneuerbarer Energieträger werden konsequent ausgenutzt.

Die Energieplanung berücksichtigt die energetische Struktur des Gebäudebestands zwecks Ausweisung von Vorgaben in Neubaugebieten und bestehenden Quartieren. 
 

Die Gemeinde erstellt ein gesamtheitliches Mobilitätskonzept zur Schaffung einer kohärenten und nachhaltigen Mobilität basierend auf einer bedarfsorientierten Raum- und Entwicklungsplanung und unter Einbindung aller relevanten Akteure. Regionale Ansätze werden berücksichtigt. 

Durch die Schaffung von funktionsorientierten Mobilitätsinfrastrukturen und einer attraktiven Anbindung an den öffentlichen Verkehr auf Gemeindeebene, wird unter anderem die Basis für eine moderne Mobilität gelegt.
 

1.3 Verpflichtung von Grundstückseigentümern

Die Bauvorschriften (PAG, PAP und Bautenreglement) für Grundstückseigentümer basieren auf der Energie- und Klimastrategie der Gemeinde sowie den kommunalen/regionalen Planungsinstrumenten (Raum- und Entwicklungsplanung, Energieplanung, Klimaanpassungsplanung, Mobilitätsplanung, etc.).

Sie beinhalten Anforderungen an die Nutzung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Luftreinhaltung, Klimaschutz sowie den Umgang mit dem Klimawandel, Circular Economy und nachhaltige Mobilität.

Die Gemeinde berücksichtigt bei der Stadtplanung, Bauprojekten, Architekturwettbewerben sowie beim Verkauf oder Langzeitverpachtung von Gemeindegrundstücken und -gebäuden die energetische, mobilitätsrelevante und städtebautechnische Planung sowie die unter Punkt 1.1.1 aufgeführten Ziele der Strategie und Konzepte.

Dabei werden Stadtviertel- und Ortschaftskonzepte unter Einbezug der Anwohner und Betriebe geplant, außerdem wird das Potential von neuen Formen des Wohnens, Einkaufens und Zusammenlebens erörtert.

1.4 Baugenehmigung, - kontrolle

Die Gemeinde kontrolliert und dokumentiert während des Genehmigungsverfahrens sowie der Umsetzung des Bauvorhabens vor Ort die Einhaltung der eingereichten Genehmigungsdokumente. 

Verstöße werden sanktioniert.