Radwegenetz – 10 Punkte

1.    Nationale Rahmenbedingungen

 

2.    Mögliche Aktivitäten / Inhalte

 a.    Grundvoraussetzungen 

Hauptaktivität: Planung und Umsetzung des Bereichs Radwegenetz des Gesamtkonzepts

  • Bestandsanalyse (z.B. Gefahrstellenanalyse, Ermittlung von Lücken im Netz)
  • flächendeckendes Gesamtkonzeptes mit Umsetzungsstrategie
  • flächendeckendes, feinmaschiges Netz, Vermeidung von Umwegen und Lücken
  • Sichere Erschließung publikumsintensiver Einrichtungen insbesondere der Schulen und wichtigsten Haltestellen des öffentlichen Transportes
  • Intuitive und durchgängige Radwegeführung entlang der Hauptachsen
  • Fahrradpriorisierung an Lichtsignalanlagen vorsehen

b.    Weiterführende Schritte

Vollständige Umsetzung des Bereichs Radwegenetz des Gesamtkonzepts

  • Vermeidung von Gefahrenstellen, insbesondere sichere Querungsmöglichkeiten für Radfahrer
  • Schaffen von direkten Wegen (z.B. Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung)
  • Anpassung des kommunalen Verkehrsreglements: Verkehrsschema mit Abkürzungen für den Radverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr, Verekhrsberuhigungsmaßnahmen etc.
  • Schaffen von Verbindungen zwischen den Ortschaften einer Gemeinde und deren Nachbarortschaften
  • Anbindung an das nationale Radwegenetz (pistes cyclables nationales)
  • sichere Anbindung an das nationale Radwegenetz (pistes cyclables nationales)
  • Anbindung der Aktivitäts-/Industriegebiete und anderer „Points of interest“ in der Gemeinde an die Bahnhöfe oder P+R („Last Mile“)
  • Schneeräumung von Fahrradwegen im Winter (ohne Streusalz, Verwendung von Alternativen)
  • Beschilderungskonzept, welches kohärent zu den nationalen Vorgaben des „Ponts et Chaussées“ und deren nationaler Radwege ist 
  • Erstellung von kommunalen bzw. regionalen Radwegekarten
  • Anbindung an ein bestehendes Fahrradverleihsystem (VelOK, VelOh)
  • Komplementäre Angebote wie z.B. Fahrradwaschanlage, Reparaturstationen, etc.

 

3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung

Empfohlene Indikatoren

  • Indikator 1: % der kommunalen Wege außerorts, welche als "Circulation interdite, excepté cyclistes" reglementiert sind
  • Indikator 2: % der Einbahnstraßen innerorts, welche als „Contresens cyclable“ reglementiert sind
  • Indikator 3: % der Radwegabzweigungen, die mit Richtungswegweisern beschildert sind
  • Indikator 4: % der kommunalen Wege, welche über eine eigene Radinfrastruktur verfügen (z.B. eigene Radspur, „voie suggestive“, „chemin mixte“, etc.)

 

4.    Hinweise

  • Luftqualitätsmaßnahme

 

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