Klimapaktcheck – 6 Punkte

1.    Nationale Rahmenbedingungen


Nicht zutreffend. 

2.    Mögliche Aktivitäten / Inhalte


a.    Grundvoraussetzungen


Hauptaktivität: Beschluss zu Klimapaktcheck

  • Ein Beschluss zur Einführung eines Klimapaktchecks ist gefasst. 

Qualitative Eigenschaften des Beschlusses zum Klimapaktcheck

  • Prozess ist klar definiert (bei welchen Projekten und zu welchem Zeitpunkt im Projekt wird wer mit einbezogen, um den Klimapaktcheck durchzuführen, interne Kommunikation des Resultats) 
  • Verantwortlichkeiten und Kompetenzen (wer hat welche Entscheidungsbefugnisse/ Handlungskompetenzen, welche Themen werden geprüft)
  • Controlling (wie wird überprüft, dass der Klimapaktcheck zum Einsatz kommt, dass ggf. Projekte angepasst werden)

b.    Weiterführende Schritte


Umsetzung Beschluss Klimapaktcheck

  • Der Klimapaktcheck wird bei sämtlichen Entscheidungen/Infrastrukturprojekten durchgeführt die einen Einfluss auf die übergeordneten Themenbereiche des Klimapakts haben (siehe 1.1.1), bei größeren (finanziellen) Entscheidungen werden die für den Klimapaktcheck Verantwortlichen pro-aktiv und frühzeitig von den Projektverantwortlichen informiert und mit einbezogen.

3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung


Empfohlene Indikatoren

  • Anteil Projekte (gemessen am Gesamtbudget), welche einen Klimapaktcheck durchlaufen haben.

4.    Hilfestellung / Arbeitswerkzeuge

  • Projekt „Klimawirkungsprüfung“ (Klima-Bündnis Lëtzebuerg, steht im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung)

5.    Praktische Beispiele 


Nicht zutreffend. 

6.    Hinweise


Nicht zutreffend.
 

Neueste Medien
Präsentation Klimapakt 2.0 - Webinar
pdf - 3.37 MB
Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
pdf - 2.09 MB
Webinar Klimapakt - Naturpakt (11. Dezember 2020)
Präsentation des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
pdf - 1.56 MB