Klimapaktcheck – 6 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
Nicht zutreffend.
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
Hauptaktivität: Beschluss zu Klimapaktcheck
- Ein Beschluss zur Einführung eines Klimapaktchecks ist gefasst.
Qualitative Eigenschaften des Beschlusses zum Klimapaktcheck
- Prozess ist klar definiert (bei welchen Projekten und zu welchem Zeitpunkt im Projekt wird wer mit einbezogen, um den Klimapaktcheck durchzuführen, interne Kommunikation des Resultats)
- Verantwortlichkeiten und Kompetenzen (wer hat welche Entscheidungsbefugnisse/ Handlungskompetenzen, welche Themen werden geprüft)
- Controlling (wie wird überprüft, dass der Klimapaktcheck zum Einsatz kommt, dass ggf. Projekte angepasst werden)
b. Weiterführende Schritte
Umsetzung Beschluss Klimapaktcheck
- Der Klimapaktcheck wird bei sämtlichen Entscheidungen/Infrastrukturprojekten durchgeführt die einen Einfluss auf die übergeordneten Themenbereiche des Klimapakts haben (siehe 1.1.1), bei größeren (finanziellen) Entscheidungen werden die für den Klimapaktcheck Verantwortlichen pro-aktiv und frühzeitig von den Projektverantwortlichen informiert und mit einbezogen.
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Empfohlene Indikatoren
- Anteil Projekte (gemessen am Gesamtbudget), welche einen Klimapaktcheck durchlaufen haben.
4. Hilfestellung / Arbeitswerkzeuge
- Projekt „Klimawirkungsprüfung“ (Klima-Bündnis Lëtzebuerg, steht im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung)
5. Praktische Beispiele
Nicht zutreffend.
6. Hinweise
Nicht zutreffend.
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