Kommunale Gebäude
2.1 Energie- und Wassermanagement

Die Gemeinde setzt beim Bau, der Renovierung und der Verwaltung/Nutzung ihrer Gebäude höchste energetische, ökologische und ressourcenschonende Kriterien sowie die nachhaltige Anpassung an den Klimawandel um. Sie berücksichtigt dabei nationale und internationale Standards.

Sowohl beim Bau von Hoch- und Tiefbauprojekten als auch beim Management der öffentlichen Gebäude werden Prinzipien der Circular Economy und der Suffizienz berücksichtigt. Bei der Planung werden regionale Kooperationen systematisch erörtert. Außerdem wird die Nutzung öffentlicher Räume durch Bürger und Vereine erweitert.

Diese Kriterien sind bei einem oder mehreren gemeindeeigenen Gebäuden zu berücksichtigen.
 

Auf Basis der energietechnischen Bestandsaufnahme führt die Gemeinde eine fortlaufende Kontrolle in der Form einer Energiebuchhaltung. Der Wasserverbrauch wird in diesem Kontext ebenfalls aufgenommen.

Die Auswertung wird dem Gemeinderat und den betroffenen Technikern, bzw. Hausmeistern präsentiert und veröffentlicht. 

Auf Basis der fortlaufenden Verbrauchsanalyse identifiziert die Gemeinde Schwachstellen und optimiert kontinuierlich den Betrieb. Die Gebäude werden aus einem energetisch-klimatischen Gesichtspunkt optimal bewirtschaftet. Dazu gehört auch die regelmäßige Betriebsoptimierung. 
 

Auf Basis der Bestandsaufnahme erstellt die Gemeinde eine mittel- und langfristige Renovierungsplanung für alle ihre Gebäude mit Einsparpotential (gemäß 2.1.2). Die Planung zielt auf eine Erhöhung der Energieeffizienz und setzt konsequent auf erneuerbare Energien.  

Auf Basis der fortlaufenden Verbrauchsanalyse (2.1.2) identifiziert die Gemeinde Schwachstellen und optimiert kontinuierlich den Betrieb.
 

2.2 Zielwerte für Energie, Effizienz und Klimawirkung

Die Gemeinde erhöht die Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und Kühlung der kommunal verwalteten Gebäude und Anlagen aus erneuerbaren Energiequellen.

Die Gemeinde bezieht Strom aus erneuerbaren Energien zur Versorgung der kommunal verwalteten Gebäude und Anlagen. 

Die Gemeinde erhöht die Energieeffizienz für das Heizen und Kühlen der kommunal verwalteten Gebäude und Anlagen (einschließlich Langzeitvermietungen und Sozialwohnungen).

Die Gemeinde erhöht die Energieeffizienz bezüglich Stromverbrauchs der kommunal verwalteten Gebäude und Anlagen.

Die CO2- und Treibhausgasemissionen von kommunal verwalteten Gebäuden und Anlagen entsprechen mindestens des im Leitbild festgelegten Absenkpfads.

2.3 Besondere Maßnahmen

Die Gemeinde übernimmt die generellen Ziele der Energieeffizienz (1.1.1) auch bei der öffentlichen Beleuchtung. 
Die Auswertung erfolgt über eine standardisierte Berechnungstabelle anhand von Energiekennzahlen. 

Lichtverschmutzung wird thematisiert und in die Steuerung der aktuellen sowie bei der Planung neuer Infrastruktur einbezogen.

Die Gemeinde erhöht die Wassereffizienz kommunaler Gebäude.

Sie setzt eine angemessene Wasserverbrauchspolitik (Bedarf und Verbrauch) um.