Erneuerbare Energie Elektrizität

1.    Nationale Rahmenbedingungen

 

2.    Mögliche Aktivitäten / Inhalte

a.    Grundvoraussetzungen

  • Das vom Energieversorger bereitgestellte Strometikett muss ausweisen, dass der gelieferte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien bezogen wurde. 

b.    Weiterführende Schritte 

  • Der Energieversorger belegt anhand von Stromherkunftsnachweisen (Guarantees of Origin) bzw. anhand einer Zertifizierung, dass die Gemeinde mit Strom aus Anlagen mit Zusatznutzen für die Energiewende beliefert wird. 
  • Partielle finanzielle Zusätzlichkeit: Förderung des EE-Zubaus durch Investitionsfonds (Einzahlungen von mind. 0.01c/kWh), Neulagenquote (mind. 1/3 aus ungeförderten Anlagen jünger als 6 Jahre) oder Kopplung von Strom und Herkunftsnachweisen (mind. 1/3 über „Power Purchase Agreements“ mit neuen, ungeförderten EE-Projekten) 

 

3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung

Nicht zutreffend.

 

4.    Hinweise

Nicht zutreffend.

 

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